Wie laut darf mein Kind auf dem Spielplatz sein? Kann ich den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen? Und was hat sich in Sachen Gesetzgebung 2015 für Mütter und Familien geändert? Wir haben uns umgeguckt und sind auf den smart-mama-Blog gestoßen, der euch nicht nur verrät wie ihr Mompreneur werdet, sondern euch über eure Rechte und Pflichten als Mama und Familie aufklärt.
Smart-Mama gibt Antworten
Für alle unsicheren Mütter und die, die mit Gesetzestexten nicht ganz so gut zu Recht kommen, hat die zweifache Mutter und Rechtsanwältin Sandra ihren smart-mama-Blog ins Leben gerufen. Hier steht sie (werdenden) Müttern in punkto Gesetze mit Rat und Tat zur Seite steht. Denn, dass eine Schwangerschaft und das anschließende Mama-sein, nicht nur was mit Schwangerschafts-Yoga, Stillen, Wickeln und Babyschwimmen zu tun hat, dürfte jedem klar sein.
Das ist neu 2015
Auch im Jahr 2015 hat sich in der Gesetzgebung für Eltern so einiges geändert. Die nach Sandras Meinung drei wichtigsten neuen Gesetze hat sie bereits vorgestellt, wie auch die Neuerungen zur Düsseldorfer Tabelle, und hofft, ihre Leserinnen und Leser damit auch in diesem Jahr wieder tatkräftig unterstützen zu können.
Als wesentliche Änderungen sind hier: das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das seit dem 1.1.2015 das “Pflegeunterstützungsgeld” – eine Lohnersatzleistung, die etwa 90% eures Nettogehaltes entspricht, vorsieht. Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit: Wodurch ihr beispielsweise künftig statt 12 bis zu 24 Monate Elternzeit beanspruchen dürft und nicht verbrauchte Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nicht nur bis zu 12, sondern bis zu 24 Monate genommen werden kann – und zwar ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Die Frist zu Anmeldung beträgt hierbei 13 statt bisher 8 Wochen, allerdings gelten diese Änderungen erst für Geburten ab dem 1.7.2015! Als dritte wichtige Änderung ist laut Sandra das Gesetz zur weiteren Entlastung der Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu nennen, wodurch vielleicht neue Kita-Plätze für unter Dreijährige in näherer Zukunft Realität werden.
Neben Gesetzesneuerungen hilft die Berlinerin auch im anderen Rechtsfragen rund ums Muttersein. So hat Sie bereits mehrere Beiträge zum Thema „Wie werde ich eine erfolgreiche Mompreneur“, also eine Mama, die sich selbstständig macht, geschrieben.
So laut ist erlaubt
Auf ihrem Blog erklärt Sandra, dass nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz § 22 Abs. 1a „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ Und das gilt – Gott sei Dank – auch im privaten Bereich. So gilt Krach von Kindern als „sozialverträglich“ und muss von der Allgemeinheit akzeptiert werden.
So sieht es aus mit dem Kinderwagen
Eltern dürfen den Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn wenn keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung steht und sich das Treppenhaus als Abstellfläche eignet. Wenn der Kinderwagen aber Briefkästen oder einen Fluchtweg versperrt, darf der Kinderwagen dort nicht geparkt werden. Also: Bei engen Treppenhäusern sollte die Abstellmöglichkeit mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung abgeklärt werden, um Problemen aus dem Weg zu gehen und anderweite Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Informiert euch!
Wichtig ist, dass ihr wisst,, welche Rechte euch zustehen und was erlaubt ist und was nicht, daher informiert euch. Nicht nur um Geld zu sparen, sondern auch um auf Fragen lästiger Nachbarn im Falle eines „störenden Kinderwagens“ im Hausflur eine geeignete Antwort parat zu haben, kann es hilfreich sein, seine Recht zu kennen. Für unbeantwortet Fragen ist Sandra jederzeit über ihren Blog zu erreichen.
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